Vermietung

Mit unseren Raummodulen lassen sich Arbeitslandschaften aus Zellen- und Kombi-Büros ebenso gestalten wie klassische Großraumbüros. Wenn sich die Arbeitsorganisation einmal ändert, können die Räume sofort von Neuem angepasst werden. Alles in allem bieten wir unterschiedliche Lösungen für jeden Raumbedarf: von schnell verfügbaren Standardmodulen bis zu ganz individuellen Maßanfertigungen.


Hier finden Sie den PDF-Link mit den aktuellen Mietpreislisten:

Komplettes Produkteheft
Mietpreisliste Bürocontainer
Mietpreisliste Lagercontainer
Mietpreisliste Spezialcontainer
Mietpreisliste Sanitärcontainer
Mietpreisliste Fäkalientanks
Mietpreisliste Treppensysteme & Treppenturmcontainer
Mietpreisliste Mobiliar
Mietpreisliste Mobilzäune
Nebenkosten & allgemeine Mietbedingungen
 

Allgemeine Mietbedingungen

  1. Das Mietobjekt ist und bleibt Eigentum des Vermieters. Der Mieter darf am Mietobjekt angebrachte Kennzeichen nicht entfernen und das Mietobjekt nicht veräussern, verpfänden, verschenken, vermieten oder sonst an Dritte überlassen. Der Mieter wird den Vermieter von etwaigen Vorgängen, die sich nach Lieferung auf das Eigentumsrecht des Vermieters oder das Mietobjekt auswirken können, sofort verständigen.
  2. Der Mieter verlangt bei der Übernahme und Rückgabe des Mietobjektes die Ausstellung und Aushändigung eines Liefer- bzw. Retourscheines, in welchem festgestellte Mängel schriftlich fixiert werden.
  3. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt unter Berücksichtigung einer normalen Abnützung in demselben ordnungsgemässen und gereinigten Zustand zurückzustellen, in dem er es übernommen hat. Ein nicht in ordnungsgemässem und gereinigtem Zustand zurückgestelltes Mietobjekt wird vom Vermieter unverzüglich auf Kosten des Mieters repariert und gereinigt.
  4. Der Mieter haftet dem Vermieter ohne Rücksicht auf Verschulden und die Ursache, auch im Falle höherer Gewalt, für Untergang, Abhandenkommen oder Beschädigungen des Mietobjektes zwischen Bereitstellung zur Übernahme und Rückgabe.
  5. Das Mietobjekt ist durch den Vermieter nicht versichert und muss durch den Mieter versichert werden (Diebstahl, Feuer, Wasser, Vandalismus etc.)
  6. Der Mieter überprüft bei Übernahme den Zustand und die Eignung des Mietobjektes. Das Mietobjekt wird in dem Zustand vermietet, in dem es sich tatsächlich befindet. Irgendwelche Ansprüche daraus, dass das Mietobjekt nicht in dem vom Mieter geforderten Zustand ist oder dem beabsichtigten Verwendungszweck nicht entspricht, sind ausgeschlossen. Allfällige behördliche Bewilligungen, die für die Aufstellung, Errichtung und/oder Nutzung des Mietobjektes notwendig sind, sind vom Mieter zu besorgen. Der Vermieter haftet nicht für mittelbare und unmittelbare Schäden, die dem Mieter oder Dritten durch das Mietobjekt entstehen, gleich welcher Art diese sind. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter gegenüber allen Ansprüchen Dritten schad- und klaglos zu halten.
  7. Der Vermieter haftet nicht für eine nicht fristgerechte Bereithaltung oder Gestellung des Mietobjektes.
  8. Eine Kündigung ist nur durch den Mieter möglich, Diese muss mind. 2 Wochen zum Voraus erfolgen.
  9. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
  10. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Düdingen. Als Gerichtsstand gilt 1712 Tafers FR als vereinbart.